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Aufgaben der DLRG

Rettungsschwimmer zu sein bedeutet: persönlicher Einsatz, fachliches Können, Verantwortung. Gründliche Ausbildung und dem Können angepasste stufenweise Prüfungen sind wichtige Erfordernisse. Daher hat die DLRG die Ausbildung zum Rettungsschwimmer zum Kernstück ihrer Tätigkeit gemacht.

Die neue Prüfungsordnung ist ein weiteres Bemühen der DLRG, durch Erhöhung des Leistungsstandards ihrer Rettungsschwimmer den Freizeitaufenthalt am Wasser für ihre Mitmenschen noch sicherer zu machen.

Zu den Aufgaben gehören nach der Satzung insbesondere:

  • Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser,
  • Förderung des Anfängerschwimmens,
  • Förderung des Schulschwimmunterrichts,
  • Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Funkern, Tauchern und Rettungstauchern, sowie Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse,
  • Planung und Organisation des Wasserrettungsdienstes,
  • Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und im Wasser,
  • Mitwirkung im Rahmen der Rettungsgesetze der Länder,
  • Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter,
  • Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen,
  • wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Wasserrettung,
  • Umweltschutz,
  • Breitensport,
  • Rettungssport,
  • Jugendarbeit.

(Entnommen aus "Wasserrettung - Üben und Anwenden", Seite 71-72.)

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