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Baderegeln

1. Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst. Kühle dich ab und dusche, bevor du ins Wasser gehst.
2. Gehe niemals mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser.
3. Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
4. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
5. Überschätze dich und deine Kraft nicht.
6. Bade nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.
7. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort und suche ein festes Gebäude auf.
8. Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, wirf Abfälle in den Mülleimer.
9. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten dir keine Sicherheit im Wasser.
10. Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist.

Behinderungen und Krankheiten

Die Mitglieder und bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Verein über Behinderungen und Krankheiten zu informieren, wenn diese Auswirkungen auf die Teilnahme am Training und Veranstaltungen haben können. Nur durch eine vorherige und rechtzeitige Information können sich die Mitarbeiter auf diese Situation einstellen und z.B. bei Notfällen angemessen reagieren.

Einzugsermächtigung

  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr ist nur per Bankeinzug möglich. Die Einzugsermächtigung hierfür ist auf der Beitrittserklärung zu erteilen. Beitrittserklärungen ohne Einzugsermächtigung werden nicht akzeptiert.
  • Daneben ist auch für bestimmte Veranstaltungen, Prüfungen und Aktionen eine Bezahlung nur per Bankeinzug möglich. Hierauf wird in der Ausschreibung bzw. vor Veranstaltungsbeginn hingewiesen.
  • Die Mitgliederversammlung hat am 24.02.12 beschlossen: Kommt es bei einem Bankeinzug über die von einem Mitglied gewährte Einzugsermächtigung zu einer Rückbuchung, weil das Mitglied der Abbuchung widerspricht, keine ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden ist oder das Mitglied nicht die richtige bzw. aktuelle Bankverbindung dem Verein mitgeteilt hat, so ist der Verein berechtigt, eine Kostenpauschale für den mit der Bearbeitung der Rückbuchung verbundenen Aufwand zu erheben. Die Kostenpauschale beträgt 10,00 Euro pro Rückbuchung. Dem Mitglied ist es unbenommen, dem Verein nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Ebenso kann der Verein nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten höher sind. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31.12.12 in Kraft.
  • Der Verein stellt mit Ablauf des 31.12.13 auf das neue SEPA-Einzugsverfahren um. Die Gläubiger-ID des Vereins mit die Mitgliedsnummer werden jedem Mitglied per Post vorher mitgeteilt und später bei jeder Abbuchung angegeben.
  • Für Änderungen bei der Einzugsermächtigung bitte das nachfolgende Formular verwenden:

    Beitrittserklärung herunterladen

Krankenkasse

  • Sofern eine Krankenversicherung einen Rabatt, eine Beitragsrückerstattung oder ein anderes Bonussystem für die Mitgliedschaft in einem Sportverein vorsieht, bestätigen wir gerne auf dem Formular der Krankenkasse die Mitgliedschaft im Verein.
  • Die DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. bietet keine sog. "Präventionskurse" an. Für die Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages oder des Teilnehmerbeitrages ist eine Anerkennung bei der Krankenkasse erforderlich. Diese liegt nicht vor und wird nicht angestrebt.
  • Bonushefte bitte bei der Krankenkasse beschaffen, vollständig ausfüllen und erst dann bei Andreas Viertelhausen abgeben.

Kündigung der Mitgliedschaft

  • Die Kündigung eines Mitgliedes wird zum Ende eines Kalenderjahres wirksam, wenn sie bis zum 1. Dezember des gleichen Jahres bei der Ortsgruppe schriftlich eingegangen ist. Die Kündigung ist an das Postfach 1466 in 35524 Wetzlar zu richten. Das Postfach wird einmal wöchentlich geleert. Dadurch ist es möglich, dass bei Einschreiben die Lagerfrist überschritten wird und diese an den Absender zurückgehen.
  • Jede Kündigung wird von uns schriftlich bestätigt. Bitte heben Sie diese Kündigungsbestätigung für eventuelle Rückfragen auf!

Mitgliedsausweis

Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung erhält jedes Mitglied den Mitgliedsausweis für das kommende Jahr per Post.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung hat die Mitgliedsbeiträge mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert:

  • Kinder und Jugendliche: 35,- Euro pro Jahr.
  • Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr): 40,- Euro pro Jahr.
  • Familien: 85,- Euro pro Jahr.
  • Juristische Personen: 85,- Euro pro Jahr.
  • Aufnahmegebühr: 3,- Euro pro Mitglied.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird unabhängig vom Beitrittszeitpunkt pro Kalenderjahr erhoben.
  • Bei natürlichen Personen gibt es unabhängig von der Beitragsart in der Ortsgruppe nur Einzelmitglieder.
  • Die Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende entfällt. Alle Mitglieder zahlen ab 18 Jahre den Beitrag für Erwachsene.
  • Der Familienbeitrag soll Familien mit Kindern unterstützen. Dazu ist erforderlich, dass mindestens drei Familienmitglieder Vereinsmitglieder sind. Weiterhin ist ein gemeinsamer Wohnsitz der Familienmitglieder notwendig. Als Familie werden Eltern mit ihren Kindern definiert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern z.B. alleinerziehend sind, oder in Ehe, nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft leben. Für Kinder muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Sie verbleiben längstens bis zum 25. Lebensjahr im Familienbeitrag.
  • Auf Grund der hohen Mitgliederzahl kann beim Mitgliedsbeitrag nur das Bankeinzugsverfahren akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung ist mit der Beitrittserklärung zu erteilen.

Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Für bestimmte Aktivitäten und Lehrgänge ist eine sog. Selbsterklärung zum Gesungsheitszustand erforderlich:

Selbsterklärung zum Gesundheitszustand herunterladen

Ummeldung der Mitgliedschaft

  • Wenn Sie von einer anderen DLRG-Gliederung zur DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. wechseln möchten, bitten wir Sie, für die DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. eine neue Beitrittserklärung auszufüllen und bei der anderen DLRG-Gliederung fristgerecht die Mitgliedschaft zu kündigen.
  • Weil die DLRG-Gliederungen als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert sind, handelt es sich bei einer Ummeldung um eine Kündigung in der alten Gliederung und um einen Beitritt in einer neuen Gliederung. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass Sie bei einer Ummeldung innerhalb eines Kalenderjahres in zwei verschiedenen und juristisch selbständigen Vereinen Mitglied sind. Dies kann dazu führen, dass der Mitgliedsbeitrag sowohl bei der alten, als auch bei der neuen DLRG-Gliederung zu zahlen ist.

Urkunden

  • Für die Neuausstellung von verlorenen Urkunden, wie z.B. Jugendschwimmpass, Rettungsschwimmpass, Urkunden für Schnorcheltauchabzeichen und Erste-Hilfe-Kurse, werden pauschal 3,- Euro erhoben, wenn keine höheren Kosten entstanden sind.
  • Höhere Kosten entstehen z.B. dann, wenn die Ausweise durch den DLRG-Kreisverband Lahn-Dill e.V. (z.B. Urkunde Wachleiter), die Ausbildungsregion III (z.B. Sprechfunkzeugnis, Urkunde Sanitätsausbildung) oder den DLRG-Landesverband Hessen e.V. (z.B. Jugendleiter-Card) ausgestellt werden müssen.

Versicherungen

  • Die Mitglieder, bzw. bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten, haben bei der Teilnahme an sämtlichen Vereinsaktivitäten, wie z.B. Training und Veranstaltungen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. Gleiches gilt, wenn Nichtmitglieder an Vereinsaktivitäten teilnehmen.
  • Bitte prüfen Sie daher selbstständig, ob Ihr Versicherungsschutz z.B. bei der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und den Haftpflichtversicherungen Ihren Bedürfnissen bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten genügt.
  • Bei Fragen z.B. hinsichtlich einer Taucherunfallversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge und Boote sprechen Sie bitte vor der Teilnahme an der Vereinsaktivität den Vorstand an.

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